Durch den Kauf bei asgoodasnew profitierst du von neuen oder generalüberholten 100% funktionsfähigen Produkten, mit einer zweieinhalbjährigen Garantie. Einfacher geht es nicht: Einfach dein Gerät innerhalb von 30 Tagen nach deinem Kauf per E-Mail registrieren und du erhältst sofort unsere 30-monatige Garantie.
So funktioniert die Garantie-Anmeldung:
Solltest du keine E-Mail-Einladung zur Anmeldung der Garantie erhalten haben, prüfe bitte deinen Spam-Ordner oder wende dich bitte innerhalb von 30 Tagen nach deinem Kauf an unseren Kundenservice. Falls du nicht ganz sicher bist, ob es sich um einen Garantiefall handelt, so zögere bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter.
Wegen der Einzelheiten und des Inhalts der Garantie, allen wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer, den räumlichen Geltungsbereich der Garantie und den Namen des Garantiegebers, wird auf die Garantiebedingungen verwiesen.
Selbstverständlich stehen dir daneben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln zu. Diese werden durch unsere Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Zusammenfassung
- Die asgoodasnew electronics GmbH übernimmt für alle über die Internetplattform www.asgoodasnew.de gekauften Produkte, unter den aufgeführten Garantiebedingungen, eine 30-Monate-Garantie.
- Von der Garantie werden nur Geräte erfasst die innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf registriert werden. Erst mit der Registrierung des Gerätes in unserem Shop aktivierst du die Garantie und der Garantievertrag kommt zustande. Andernfalls gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung für dein Gerät.
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Wenn du Fragen zu unserer Garantie hast, kannst du uns jederzeit kontaktieren.
Gut zu wissen – Was passiert mit dem Garantie-Zertifikat?
Wir haben mit der E-Mail-Anmeldung den Weg zur Anmeldung der asgoodasnew 30 Monate-Garantie umgestellt und vereinfacht. Garantie-Zertifikate, die vor der Umstellung ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Allgemeines
Die asgoodasnew electronics GmbH, Georg-Simon-Ohm-Straße 6, 15236 Frankfurt (O.) (nachfolgend „Garantiegeber“ oder „asgoodasnew“) übernimmt gegenüber dem Verbraucher für alle über die Internetplattform www.asgoodasnew.de verkauften Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, eine Funktionsgarantie unter den nachstehenden Bedingungen.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist, es direkt von asgoodasnew erworben hat und das Produkt nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
Voraussetzung und Umfang des Garantieschutzes
Gültig für alle Produkte aus den Shop-Kategorien, ausgenommen Zubehör, die Kunden ab dem 07.04.2014 erworben haben (Kaufdatum):
Unsere Garantie deckt alle technischen Funktionen des gekauften Gerätes ab. Die asgoodasnew garantiert dem Verbraucher, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie gilt für eine Frist von 30 Monaten ab Kaufdatum. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Von der Garantie erfasst werden nur Geräte, die auf der Webseite www.asgoodasnew.de gekauft und die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Kaufs auf der Website www.asgoodasnew.de registriert werden. Mit der Registrierung in unserem Shop aktiviert der Verbraucher die Garantie.
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch eine Fehleranzeige in Textform (Garantieantrag) innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber asgoodasnew geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von 1 Monat anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs).
Leistungen im Garantiefall |
asgoodasnew steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Gerätewert zu erstatten. Der Regelfall ist die Reparatur des alten Gerätes, sofern möglich. Sollte dies nicht möglich sein, wird asgoodasnew für einen Austausch sorgen. Beim Austausch wird das alte Gerät kostenfrei durch ein gleich- oder höherwertiges Gerät (gleiche Art und Güte zum Zeitpunkt des Garantieantrages und gleichen Typs) ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird oder verfügbar ist, ist asgoodasnew berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Alternativ kann die Auszahlung des Gerätewertes zum Zeitpunkt des Garantieantrages durch asgoodasnew vorgenommen werden. Sofern asgoodasnew eine Erstattung des Gerätewertes wählt und dies in Textform bestätigt, behält asgoodasnew das Gerät und erstattet dem Verbraucher den Gerätewert zum Zeitpunkt des Garantieantrages. |
Ablauf im Garantiefall |
Sollten Probleme bei Geräten, die von der vorstehenden Garantie erfasst werden, auftauchen, so muss der Kunde seine Reklamation über das asgoodasnew Retourenportal anmelden. Anschließend sendet asgoodasnew dem Kunden per E-Mail einen Retourenschein, mit dem das Produkt kostenfrei an asgoodasnew zurückgesandt werden kann. Nur mit diesem Retourenschein ist sichergestellt, dass das Gerät versandkostenfrei an die asgoodasnew versendet wird. Nach Erhalt des Gerätes wird dieses von den Technikern von asgoodasnew geprüft. Der Verbraucher erhält anschließend eine Mitteilung per Mail über den Status und gegebenenfalls ein Ersatz- bzw. Austauschgerät zugesandt. Sollte die Auszahlung des Gerätewertes zum Zeitpunkt des Garantieantrages erfolgen, muss der Kunde asgoodasnew eine Bankverbindung mitteilen. Das Kunden-Service-Team nimmt – soweit der Garantiefall nicht über das Retourenportal gelöst werden konnte – den Garantieantrag entgegen. Dazu ist eine Kontaktaufnahme erforderlich Kunden-Service-Team. |
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine sachgerechte Benutzung und Wartung sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen des jeweiligen Herstellers. Für unsachgemäß benutzte Produkte verfällt die Garantie. Beispiele für eine unsachgemäße Nutzung sind:
- Gebrochenes Display und / oder Gehäuse
- Wasserschaden
- Elektrische Defekte auf Grund von nicht durch den Hersteller bzw. den Garantiegeber zugelassene Ladegeräte
- Installation von nicht durch den Hersteller zugelassener Software (inkl. Apps etc.)
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf: |
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Die Gültigkeit der Garantie endet bei: |
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Nichteingreifen der Garantie
- Sofern sich ein Mangel als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen.
- Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
- Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet asgoodasnew im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
Gesetzliche Rechte bei Mängeln
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkäufer sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Hersteller hat, bei dem der Erstkäufer das Produkt erworben hat.
Garantiegeber
Erfüllungsort und anwendbares Recht
Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsüber-einkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Frankfurt (Oder), Deutschland